Eine Fahrschulausbildung soll trotz aller Professionalität und Qualität Spass machen und auch die Vorfreude auf das zukünftige eigenständige Fahren steigern.
Hier erfahrt ihr mehr über die Fahrzeugklassen, in denen wir ausbilden und die Voraussetzungen für dem Führerscheinerwerb.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Voraussetzung: keine
Einschluss: Klasse L und AM
Kraftfahrzeug der Klasse B
in Kombination mit einem Anhänger mit
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Voraussetzung: keine
Einschluss: keine
Hinweis: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Es ist keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich.
Kraftfahrzeug der Klasse B
in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
Einschluss: keine
Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich, aber praktische Prüfung muss sein!
Seit 2005 kann man den Führerschein der Klassen B und BE mit 17 Jahren machen, um bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson zu fahren. Dafür muss ein Antrag auf begleitetes Fahren gestellt werden. Wird dieser genehmigt und die Führerscheinprüfung abgelegt, darf der Jugendliche innerhalb von Deutschland mit einer Begleitperson ein Fahrzeug für die Fahrerlaubnis der Klasse B führen.
Voraussetzungen für den Antragsteller
Vorgaben für die Begleitperson
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